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Willkommen auf der Webseite des Regierungskontrollamtes

 

Regierungskontrollamt

 

Die Regierung hat gemäß der Vollmacht des Gesetzes über den Staatshaushalt in der Regierungsverordnung über das Regierungskontrollamt das Amt designiert um die Aufgaben des Organs verantwortlich für innere Kontrolle zu versehen.

 

Das Amt verseht die durch das Gesetz über den Staatshaushalt bestimmten Aufgaben des Organs verantwortlich für innere Kontrolle, in der Förderperiode 2007-2013 hinsichtlich des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, des Europäischen Sozialfonds und des Kohäsionsfonds die Aufgaben der Prüfbehörde, weiter hinsichtlich der sonstigen EU und internationalen Förderungen die durch die Regierungsverordnung bestimmten Prüfaufgaben.

 

Bei Prüfung der EU Förderungen vorgeht das Amt entsprechend den Bestimmungen der bezüglichen, die Anwendung der einzelnen Fonds betreffenden EU und nationalen Rechtsvorschriften. Das Amt führt die Staatshaushaltsprüfungen gemäß der Regierungsverordnung über die innere Kontrolle durch. Über die Tätigkeit des Amtes wird der Regierung und den zuständigen Organen der Europäischen Union berichtet.

 

Das Amt steht unter der Führung des Finanzministers, verfügt über Kaptitelberechtigungen. Das Amt ist ein allein-wirtschaftendes, zentrales Haushaltsorgan.





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Közadatkereső

Kormányzati Ellenőrzési Hivatal
1126 Budapest, Tartsay Vilmos u. 13.

 
Telefon: 06-1-224-6800
Fax : 06-1-224-6954

 
 
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