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Regierungskontrollamt
Die Regierung hat gemäß der Vollmacht des Gesetzes über den
Staatshaushalt in der Regierungsverordnung über das Regierungskontrollamt
das Amt designiert um die Aufgaben des Organs verantwortlich
für innere Kontrolle zu versehen.
Das Amt verseht die durch das Gesetz über den Staatshaushalt
bestimmten Aufgaben des Organs verantwortlich für innere Kontrolle,
in der Förderperiode 2007-2013 hinsichtlich des Europäischen
Fonds für regionale Entwicklung, des Europäischen Sozialfonds
und des Kohäsionsfonds die Aufgaben der Prüfbehörde, weiter
hinsichtlich der sonstigen EU und internationalen Förderungen
die durch die Regierungsverordnung bestimmten Prüfaufgaben.
Bei Prüfung der EU Förderungen vorgeht das Amt entsprechend
den Bestimmungen der bezüglichen, die Anwendung der einzelnen
Fonds betreffenden EU und nationalen Rechtsvorschriften. Das
Amt führt die Staatshaushaltsprüfungen gemäß der Regierungsverordnung
über die innere Kontrolle durch. Über die Tätigkeit des Amtes
wird der Regierung und den zuständigen Organen der Europäischen
Union berichtet.
Das Amt steht unter der Führung des Finanzministers, verfügt
über Kaptitelberechtigungen. Das Amt ist ein allein-wirtschaftendes,
zentrales Haushaltsorgan.

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